Erhöhung der Parteienfinanzierung durch CDU und SPD falsches Signal an die Öffentlichkeit!

Martin Bahrmann: CDU-Abgeordneter Dr. Thomas de Maizère und SPD Wahlkreisabgeordnete Susann Rüthrich stimmen im Bundestag für Erhöhung der Parteienfinanzierung – Falsches Signal an die Öffentlichkeit

(Meißen/23.11.2018) Der Deutsche Bundestag hat heute über den Bundeshaushalt für das Jahr 2019 abgestimmt. Teil dieses Haushaltes war auch die bereits im Sommer dieses Jahres kontrovers diskutierte Erhöhung der Parteienfinanzierung um knapp 50 Millionen Euro jährlich. CDU und SPD setzten in einem ungewöhnlichen Schnellverfahren im Bundestag gegen den Widerstand der Opposition auf massiv höhere Zuschüsse aus dem Staatshaushalt. Die FDP-Fraktion hat in der heutigen Haushaltsabstimmung einen Änderungsantrag gegen die Erhöhung eingebracht. Die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD stimmten jedoch dagegen – auch der CDU-Wahlkreisabgeordnete Dr. Thomas de Maizère und SPD Wahlkreisabgeordnete Susann Rüthrich. Dazu erklärt der stellvertretende Kreisvorsitzende der FDP Meißen, Martin Bahrmann:

„Die massive und außerordentliche Erhöhung der Parteienfinanzierung ist in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit und zunehmenden Misstrauens gegenüber Politikern ein völlig falsches Signal. CDU/CSU und SPD erwecken nach ihren Wahlverlusten und dem Rückgang ihrer Einnahmen leider den Eindruck einer Selbstbedienung. Wie sich in der Sachverständigenanhörung zum Thema gezeigt hatte, gibt es zudem erhebliche Zweifel, dass die Änderung verfassungsgemäß ist.

Es ist sehr bedauerlich, dass die Wahlkreisabgeordneten Dr. Thomas de Maizère und Susann Rüthrich nicht den Mut hatten, gegen den außerordentlichen Griff in die Staatskasse zu stimmen. Jede Erhöhung der Parteienfinanzierung bedarf aus meiner Sicht einer objektiven und sachlich gerechtfertigten Erklärung. Im Parlament war davon nichts zu hören. 50 Millionen Euro könnten deutlich klüger investiert werden - ob in digitale Infrastruktur oder mehr Bundespolizei.

Für die Freien Demokraten steht fest: Auch für Parteien muss das Leistungsprinzip gelten. Wer bei Wahlen Wählerstimmen und damit staatliche Einnahmen verliert, darf nicht einfach in die Staatskasse greifen, sondern muss eine bessere Politik machen. Dann klappt es auch bei der nächsten Wahl wieder mit mehr Wählerstimmen und höheren Einnahmen.

Es bleibt zu hoffen, dass uns solch geartete Erhöhungen im Freistaat Sachsen vor der nächsten Landtagswahl erspart bleiben! “

Hintergrund: Die Parteien erhalten aktuell jährlich maximal 190 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt. Die Summe wird regelmäßig leicht angepasst. Sie hängt von den Wahlergebnissen und den eigenen Einnahmen der Parteien (Mitgliederbeiträge und Spenden) ab. Größere Veränderungen an der Parteienfinanzierung werden traditionell zwischen Regierung und Opposition besprochen, um einen weitgehenden Konsens herzustellen. CDU/CSU und SPD sind dieses Mal davon abgewichen und haben eine außerordentliche Erhöhung durchgesetzt. Die Fraktion der Freien Demokraten klagt gemeinsam mit Bündnis 90/Grüne und Die Linke gegen die Gesetzesänderung vor dem Bundesverfassungsgericht.

Abstimmungsverhalten der Bundestagsabgeordneten: 

Änderungsantrag FDP zu Haushaltsgesetz 2019 - Einzelplan 60
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=557

Änderungsantrag der FDP-Bundestagsfraktion: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/059/1905901.pdf