Verschärfung des Infektionsschutz- gesetzes

FDP Meißen lehnt Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes ab

Wenn es nach Maximilian Schikore-Pätz, dem Kreisvorsitzenden und Johannes Schmidt-Ramos, dem Bundestagskanditaten der Freien Demokraten im Landkreis Meißen geht, darf der Bundestag nicht zum Vollzugsorgan des Kanzleramts verkümmern. Schikore-Pätz hat erhebliche Bedenken, ob die im Gesetzesentwurf enthaltenen Maßnahmen wirksame und verhältnismäßige Beiträge zur Pandemiebekämpfung darstellen. Die enthaltenen Verordnungsermächtigungen sind zu weitreichend und nicht ausreichend genau bestimmt, weshalb die Bestimmungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten werden.

Maximilian Schikore-Pätz kritisiert: “Es ist völlig inakzeptabel, dass die Regierung von Angela Merkel – ohne weitere Befassung des Parlaments – von den im Bundestag beschlossenen Regelungen abweichen darf. Weitere Grundrechtseinschränkungen dürfen nicht ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages erfolgen. Auch die Einführung einer nächtlichen Ausgangssperre ab einer 7- Tage- Inzidenz von 100 ist ein völlig unverhältnismäßiger und epidemiologisch unbegründeter Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.”

Die 7- Tage- Inzidenz als epidemiologisch nicht begründeter Schwellenwert ist aus Sicht der FDP Sachsen als alleiniger Maßstab für Schutzmaßnahmen völlig ungeeignet. Die Einbeziehung von Kennzahlen, wie die Auslastung der Intensivbettenkapazitäten, Impffortschritt oder der Fortschritt bei der Kontaktnachverfolgung durch Digitalisierung der Gesundheitsämter finden hingegen kaum Beachtung.

Der Bundestagskandidat der FDP Meißen, Johannes Schmidt-Ramos, beanstandet außerdem: “Das Gesetz lässt wissenschaftliche Erkenntnisse aus über einem Jahr der

Pandemiebekämpfung so gut wie unberücksichtigt. Beispielsweise geht vom Einzelhandel mit entsprechenden Schutzmaßnahmen kaum Infektionsrisiken aus. Teststrategien finden außerhalb des Bildungswesens keine Berücksichtigung. Das macht weitere dringend notwendige Modellprojekte, wie etwa in Augustusburg oder Oberwiesenthal, leider unmöglich.”

Neben Argumenten in der Sache stört Schmidt- Ramos die Herangehensweise gewaltig. Denn bei einem so weitreichenden Gesetzesvorhaben in das Wirtschaftsleben und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen verschiedene Expertinnen und Experten im Rahmen öffentlicher Anhörungen gehört und eingebunden werden.

“Eine Debatte in den Parlamenten, wo die unterschiedlichsten Argumente vorgetragen werden, dient auch der Kontrolle und der Qualitätssicherung und wäre nach den Erfahrungen des Schnellschusses mit der Osterruhe dringend geboten. Dieses erneute Überskniebrechen wird der Skepsis gegenüber den ohnehin schon umstrittenen Maßnahmen weiteren Vorschub leisten und noch mehr Vertrauen in die Politik geht verloren”, sagt Schmidt-Ramos abschließend.

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Maximilian Schikore-Pätz